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BGB § 849 Verzinsung der Ersatzsumme

BGB § 849 Verzinsung der Ersatzsumme

[ Auszug: Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu erset ... ]